Antragsfrist zum Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ verlängert
Anträge für das Förderprogramm können bis Mitte 2011 eingereicht werden.
Ein halbes Jahr länger – bis zum 1. Juli 2011 – können Unternehmen noch Mittel aus dem Bundesprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ für die Einrichtung von neuen Krippenplätzen beantragen.
Wie das Bundesfamilienministerium mitteilt, verlängert sich die Antragsfrist für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Damit haben Unternehmen nun noch ein Jahr lang Gelegenheit, ein betriebliches Betreuungsprojekt zu starten.
"Gute Kinderbetreuung gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland", begründete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Verlängerung. Ähnlich äußerten sich im Rahmen des Projektes PERFEKT viele Unternehmer. So betonte Axel von Bauer, Kaufmännischer Leiter der Behr Industry Reichenbach/Vogtland GmbH: "Wir sind alle auch Familienmenschen. Die Aktivitäten für Familienfreundlichkeit können wir nicht mit Controlling-Instrumenten messen. Wir spüren aber die Wirkungen an den Reaktionen der Mitarbeiter, an ihrer Motivation. Unternehmen, die in Familienfreundlichkeit investieren, werden langfristig davon profitieren.“
Von der Förderung können alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland profitieren, unabhängig von der Größe oder Branche, sowie Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, Stiftungen und Körperschaften.
Gefördert werden für die Kinderbetreuung die Betriebskosten zu maximal 50 Prozent, jedoch nicht höher als 6.000 Euro je Platz pro Jahr. Dabei beträgt die Förderdauer bis zu zwei Jahre, höchstens jedoch bis zum Auslaufen der ESF-Förderperiode am 31.12.2012. Folgende Voraussetzungen müssen u.a. erfüllt sein:
- Schaffung von mindestens sechs neuen Betreuungsplätzen
- für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
- von Mitarbeitern
- in bereits bestehenden oder neuen Kinderbetreuungseinrichtungen
- spätester Förderbeginn ist der 01.07.2011, Anträge müssen rechtzeitig vorher gestellt werden
- Mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten muss das Unternehmen tragen
- Die Fördermittel werden nachrangig zu anderen öffentlichen Mitteln gewährt, die möglicherweise in Anspruch genommen werden können
Die Förderung richtet sich auch an Unternehmen, die bei der Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen miteinander kooperieren.
Umfangreiche Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung, den Spielräumen bei der Konzeption dieser, den Rahmenbedingungen sowie zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei:
Frank Haferkorn
Projektmitarbeiter PERFEKT, RKW Sachsen GmbH
Tel.: 0371 5347-394
E-Mail: haferkorn(at)rkw-sachsen.de
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